Abdichtung und Gussasphalt nach DIN 18195, Teil 5 für Tiefgaragen und Parkdecks
Bericht vom - zurückDie langlebigste Abdichtung für Tiefgaragen und Parkdecks wird nach der DIN 18195, Teil 5, Punkt 8.3.7, hergestellt. Der genormte Aufbau ist wie folgt:
- Untergrund aus Beton, Untergrundvorbehandlung
- Versiegelung, Kratzspachtelung aus Epoxidharz
- 1 Lage Bitumenschweißbahn, gussasphaltbeständig
- Schutzschicht aus Gussasphalt, Nenndicke mindestens 25 mm
- Verschleißschicht aus Gussasphalt, Nenndicke mindestens 30 mm
- Oberflächenbearbeitung, z.B. Abreiben mit Quarzsand oder Abstreuen und Einwalzen von bituminierten Edelsplitt
Die Anschlüsse und Aufkantungen können mit bitumenhaltigen Schweißbahnen, zweilagig mit Klemmschienen, aber auch mit Flüssigkunststoff nach TL/TP-BEL-B 3 bzw. OS 10 hergestellt werden. Die Ausführungsart aus Flüssigkunststoffe sind sehr sicher und haben sich in Praxis über Jahre bewährt.
Die Abdichtung in Verbindung mit Gussasphalt hält gegenüber Beschichtungen, z.B. Oberflächenschutzsysteme OS 8 oder OS 11, um ein Vielfaches länger. Gussasphalt ist abriebfest, unverrottbar und beständig gegen Öle und Chloride. Die etwas erhöhten Kosten, im Gegensatz zu Beschichtungen, macht ein Gussasphaltbelag durch die lange Lebensdauer wirtschaftlich. Ein Gussasphalt hält mindestens 40 Jahre und mehr, wobei der Wartungsaufwand sehr gering ist.
Anschlüsse an Entwässerungsrinnen, Abläufe und Durchdringungen sind sorgfältig zu planen.
In kleinen Tiefgaragen, die schwach befahren werden, kann eine kombinierte Schutz- und Verschleißschicht als Sonderbauweise eingebaut werden. Die Gussasphaltschichtdicke beträgt 35 bis 40 mm. Diese Sonderbauweise ist nicht genormt und ist nur im Einzelfall anzuwenden.