Gussasphaltbeläge für Tiefgaragen und Parkdecks
Bericht vom - zurückGussasphalt ist ein abgestimmtes Gemisch aus Gesteinen, Bitumen und weiteren Zuschlagstoffen. Durch den hohen Anteil an Bitumen ist Gussasphalt streichfähig und muss nicht mechanisch verdichtet werden. Gussasphalt hat viele besondere Eigenschaften:
hohe Lebensdauer und unverrottbar
- frei von Schadstoffen und ökologisch
- wärme- und schalldämmend
- hohlraumfrei und damit frei von Ungeziefer
- schnell aushärtend, nach ca. 4 Stunden
- wurzelfest
- taussalzbeständig
- gegen viele Chemiekalien beständig
- und viele weitere positive Eigenschaften
Gussasphalt ist in Verbindung mit einer Schweißbahn Bestandteil einer Abdichtung nach DIN 18195, Teil 5. Gussasphalt ist als Medium zwar hohlraumfrei und wasserabweisend, jedoch ist der Gussasphaltbelag alleine keine Abdichtung. Der Begriff, dass Gussasphalt angeblich “dicht” sei, ist deshalb unglücklich beschrieben, da der Gussasphalt für sich nach der DIN nicht als Abdichtung gilt.
Normengerechte Abdichtung nach DIN 18195, Teil 5:
- Betonuntergrund, vorbehandelt (Kugelstrahlen)
- Grundierung, Kratzspachtelung, Versiegelung aus Epoxidharz
- Abdichtungslage aus Bitumenschweissbahn
- Abdichtungslage aus Gussasphalt als Schutzschicht nach DIN 18354/DIN 18560
- Verschleißschicht, z.B. aus Gussasphalt mit Oberflächenbehandlung
Gussasphalt zeichnet sich durch eine sehr hohe Lebensdauer selbst bei stark beanspruchten Flächen aus. Es ist keine Seltenheit, dass Gussasphaltbeläge auf Parkdecks und in Tiefgaragen selbst nach 40 Jahren völlig schadensfrei liegen und das bei geringem Wartungsaufwand. Die normengerechte Verabreitung und Abdichtung versteht sich von selbst.